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Archiv-Artikel

Mehr Geld für NS-Opfer

Rot-Grün handelt mit Finanzminister höhere Leistungen für Opfergruppen aus, erstmals auch für Deserteure

BERLIN ap/epd ■ Die Entschädigung für NS-Opfer wird verbessert. Nach einer Vereinbarung der rot-grünen Koalition mit dem Bundesfinanzminister sollen unter anderem Leistungen für homosexuelle NS-Opfer, Zwangssterilisierte, Wehrmachtsdeserteure und Kinder von Euthanasie-Opfern erhöht werden, teilten Marga Elser (SPD) und Volker Beck (Grüne) gestern mit. SPD und Grüne wollten sich dafür einsetzen, die Hilfen für die nächsten Jahre zu sichern und weiter zu verbessern, sagten Elser und Beck.

Zwangssterilisierte sollen ab 1. September statt bisher rund 61 Euro einkommensunabhängig 100 Euro monatlich erhalten. Euthanasie-Geschädigte, Homosexuelle und Zwangssterilisierte in sozialen Notlagen erhalten mehr Geld, weil die Notlagengrenze um knapp 47 Euro angehoben wird. Zudem werden Wehrmachtsdeserteure aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen in den Kreis der Leistungsberechtigten einbezogen. Bislang erhielten hinterbliebene Kinder der Euthanasie-Opfer nur Geld, wenn sie beim Tod des Elternteils unter 21 Jahre alt waren. Jetzt werden sie entschädigt, wenn sie nicht älter als 27 Jahre waren.