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Archiv-Artikel

in kürze BRITEN NACH TOD GEZEUGT Postume Vaterschaft

In Großbritannien darf in Geburtsurkunden künftig der Name des Vaters eingetragen werden, auch wenn das Kind nach dessen Tod künstlich gezeugt wurde. Bislang wurde in diesen Fällen der verstorbene Mann rechtlich nicht als Vater des Kindes anerkannt. (ap)