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Archiv-Artikel

südwester Kette der Schuld

Eine sehr schöne Argumentation ließ sich gestern ein Amtsrichter in Hamburg St. Georg einfallen, als er einen Einbrecher verurteilte, der am Tatort mit 5,5 Promille im Blut eingeschlafen war. Zwar sei der Angeklagte zum Zeitpunkt des Einbruchs schuldunfähig gewesen, der vorsätzlich herbeigeführte Vollrausch sei aber ebenfalls strafbar, so der Richter. Nach Südwester-Informationen fahndet die Polizei jetzt nur noch nach der Tankstellen-Verkäuferin, die dem Einbrecher vorsätzlich die Flasche Schnaps verkauft hat, die er vor der Tat austrank. Sowie nach dem Schnapsfabrikanten, der das Getränk vorsätzlich zum Zwecke des Verzehrs abfüllen ließ.