: Auch Schröder jetzt für EU-Referendum
Der Kanzler folgt seiner Partei, die Volksabstimmungen einführen möchte. Die CDU ist skeptisch, will aber nachdenken
BERLIN ap ■ Die Bundesregierung hält ein Referendum über die EU-Verfassung in Deutschland unter Umständen für möglich. Regierungssprecher Hans Langguth sagte am Montag in Berlin, wenn im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit für die Verankerung von Referenden im Grundgesetz zustande komme, „dann kann auch eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung stattfinden“. Es dürfe aber „keine isolierte Einzelfallregelung zur EU-Verfassung“ geben.
CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer schloss nicht aus, dass die ablehnende Haltung der Unionsfraktion zu Volksentscheiden auf Bundesebene noch einmal zur Diskussion gestellt wird. Meyer wies darauf hin, dass die Fraktion eine klare Haltung gegen eine entsprechende Verfassungsänderung habe. Zwar gehe er davon aus, dass das auch so bleibe, doch könne darüber im Laufe der am Mittwoch beginnenden zweitägigen Klausurtagung der Fraktion auch noch gesprochen werden. Wenn allerdings zur EU-Verfassung ein Referendum überall in Europa vorgeschlagen würde, „wäre das sicher ein Punkt, über den man auch bei uns reden müsste“, sagte Meyer.
Der SPD-Vorstand hatte sich am Wochenende dafür ausgesprochen, mit einer Grundgesetzänderung Volksabstimmungen auf Bundesebene zu ermöglichen. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz sagte, auch ein Referendum über die neue EU-Verfassung sei wünschenswert. „Ich wünsche mir mehr direkte Demokratie in Deutschland. Niemand muss vor dem Volk Angst haben.“
Die Grünen-Chefin Angelika Beer begrüßte das „klare Signal aus der SPD“ und äußerte die große Hoffnung, dass nun tatsächlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Bundestag für die Grundgesetzänderung zustande komme.
Mit Blick auf die bislang ablehnende Haltung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und Außenminister Joschka Fischer zu einem Referendum über die EU-Verfassung betonte Langguth, dass die Bundesregierung keinen Kurswechsel vollzogen habe. Er beteuerte, es gehe bei der angekündigten neuen Initiative um „eine grundsätzliche Verankerung von plebiszitären Elementen im Grundgesetz“.
Grundlage soll der Ende der vergangenen Legislatur im Bundestag an der Unionsfraktion gescheiterte Entwurf von Rot-Grün sein. Dieser sah eine Grundgesetzänderung zur Einführung eines dreistufigen Verfahrens mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid vor.