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Archiv-Artikel

Vor der Rente alle gleich

Bundessozialgericht weist Klage von Eltern auf niedrigere Rentenbeiträge ab: BfA sei nicht die richtige Adresse

KASSEL rtr ■ Im Rechtsstreit um Entlastung von Eltern bei den Rentenbeiträgen hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern die Klagen dreier Väter aus formalen Gründen abgewiesen. Die beklagte Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sei die falsche Adressatin. Zuständig seien die Krankenkassen, die die Rentenbeiträge einziehen. Das BSG äußete sich nicht inhaltlich zur Frage der Familiengerechtigkeit. Die Väter hatten verlangt, geringere Beiträge zahlen zu dürfen. Das System der Rentenversicherung sei verfassungswidrig, da es Familien benachteilige. Die Kläger müssen neue Klage gegen die Einzugsstellen einreichen. Sie wollen sich beim Bundesverfassungsgericht beschweren. (Az.: B 12 RA 3/02 R)

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