: Jura gegen Herberge
Anwohner legen Widerspruch gegen Umbaupläne für Hotel im Sternschanzen-Wasserturm ein
Gegner des geplanten Hotels im Sternschanzen-Wasserturm versuchen juristisch gegen das Projekt vorzugehen. Anwohner aus dem Netzwerk www.schanzenturm.de haben gestern beim Bezirksamt Eimsbüttel Widerspruch eingelegt und einen Baustopp verlangt. Die Investoren wollten noch im Sommer mit der Arbeit beginnen.
Der Anwalt Peter C. Mohr begründet den Widerspruch damit, dass die Genehmigung für den Umbau des Turms aus dem Jahr 1992 erloschen sei. Eine letzte Verlängerung sei im August 1997 ausgelaufen, ein neuer Bauantrag aber erst im September 2003 gestellt worden.
Darüber hinaus, so Mohr, wäre eine Baugenehmigung rechtswidrig, weil der Baustufenplan Harvestehude/Rotherbaum den Park inklusive Wasserturm als öffentliche Grünanlage ausweise. Damit hier ein Hotel eingerichtet werden könnte, hätte das Bezirksamt eine Ausnahme genehmigen müssen, die wiederum im Baustufenplan vorgesehen sein müsste. Darin sei der Turm als Wasserturm zu öffentlichen Zwecken, nicht als Hotel zu privater Nutzung vorgesehen. Eine Ausnahmegenehmigung sei somit nicht möglich.
Der Sternschanzenpark sei eine öffentliche Grünanlage, die der Allgemeinheit gewidmet sei. „Die Nutzung des Gebiets als Hotel verträgt sich offensichtlich nicht mit dem Zweck des Gebiets, der allgemeinen Erholung zu dienen, da gerade die Allgemeinheit von der Parknutzung ausgeschlossen wird“, argumentiert der Anwalt. Das Bezirksamt hatte dieses Problem aus der Welt zu schaffen versucht, indem es den Investor verpflichtete, dafür zu sorgen, dass die bisherigen Varianten der Nutzung des Parks weiterhin toleriert werden. Ein Baustopp bis zur juristischen Klärung sei wichtig, so Mohr, damit keine Fakten geschaffen würden und um die Akzeptanz des Projekts im Viertel nicht zu gefährden. Gernot Knödler