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Archiv-Artikel

Anwälte dürfen ihre Pfründen behalten

Justizministerin Zypries will den Rechtsberatungsmarkt nur ein wenig liberalisieren. Auch künftig dürfen nur universitär ausgebildete Rechtsanwälte Mandanten betreuen. Erlaubt sind bald kostenlose Rechtstipps für die Verwandtschaft

VON CHRISTIAN RATH

Deutschlands Anwälte können aufatmen. Ihr Rechtsberatungsmonopol wird nur unwesentlich gelockert. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern vorstellte.

Das Rechtsberatungsgesetz stammt aus dem Jahr 1935. Es sollte jüdischen Anwälten, die mit Berufsverbot belegt waren, jede Berufsausübung unmöglich machen. Nach dem Krieg blieb das Gesetz bestehen. Weiterhin dürfen im Wesentlichen nur zugelassene Anwälte Rechtsrat erteilen. Dies soll heutzutage dem Schutz der Mandanten vor unqualifizierten Auskünften dienen. Schon lange steht das Gesetz allerdings unter Druck. Den Anwälten wird vorgeworfen, nur ihre Pfründen zu sichern.

Im Kern bleibt auch nach der Novelle das Monopol der universitär ausgebildeten Rechtsanwälte erhalten. Diplom-Juristen von Fachhochschulen dürfen sich nach wie vor nicht als Rechtsberater selbstständig machen.

Auch Banken, Steuerberater und Versicherungen dürfen nach dem Gesetzentwurf Rechtsberatung nur als „Nebenleistung“ erbringen. Was genau dazugehört, soll die Rechtsprechung entscheiden.

Vor allem für die Rechtsschutzversicherungen ist dies eine schwere Enttäuschung. Sie wollten die Beratung durch angestellte Juristen in Zukunft selbst erbringen. Doch der Deutsche Anwaltverein hatte im Vorfeld wohl erfolgreich protestiert.

Sein Argument: Nur freie Anwälte stehen bedingungslos und verschwiegen aufseiten der Mandanten, während die Versicherungen eigene Interessen verfolgen.

Erlaubt ist künftig die kostenlose Rechtsberatung innerhalb „verwandtschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“. So kann der Jurastudent also ganz legal seine gesamte Verwandtschaft beraten.

Liberalisiert wurde auch die sonstige kostenlose Rechtsberatung, zum Beispiel wenn eine Initiative Flüchtlinge auf ihr Asylverfahren vorbereitet. Hier muss aber ein Volljurist tätig werden oder zumindest die Berater anleiten und kontrollieren.

Diese Lockerungen im Bereich der unentgeltlichen Rechtsberatung können die Anwälte aber gut verschmerzen. Hier war der Anwaltszwang schon bisher kaum durchzusetzen. Außerdem sind die Anwälte auf wenig lukrative Mandate, wie zum Beispiel die von Asylbewerbern, ohnehin nicht angewiesen.