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Archiv-Artikel

GmbH zwischen Jubel und Zorn

Nachbesserungsbedarf im Berichtswesen: Bürgerschaft debattiert über das Bremer Modell der Verwaltungsreform – das darin besteht, Gesellschaften zu gründen

Von bes

Bremen taz ■ Mit pauschalem Jubel, scharfen Angriffen und Einzelkritik bedachten die Redner der gestrigen Bürgerschaftsdebatte die Verwaltungsreform durch vermehrte Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese Scheinprivatisierungen, durch die Teile der Verwaltung den Vorschriften des öffentlichen Personal- und Haushaltsrechts entzogen werden, waren Gegenstand einer Großen Anfrage der Koalitionsfraktionen. Die Antwort des Senats lag der gestrigen Aussprache im Parlament zugrunde.

„Hervorragende Arbeit leisten“, attestierte der CDU-Abgeordnete Wolfgang Schrörs den Bremer GmbHs, „hervorragend“ sei auch das Controlling, dem sie unterzogen würden. „Sie wollen eine Rolle rückwärts machen“, warf er seinem Vorredner Jan Köhler (Die Grünen) vor. „Was Sie hier präsentiert haben, war Märchenstunde.“

Märchenuntypisch allerdings: Köhler, der die Intransparenz der verwobenen Gesellschaften und Tochtergesellschaften beklagte, hatte dem GmbH-Modell keinen guten Ausgang prophezeit. „Die GmbHs haben Eigeninteressen entwickelt“, stellte er fest, „die sich gegen das Allgemeinwohl richten.“ Mit ihnen könne der Senat Ausgaben vor dem Parlament verbergen. „Diese Summen sind auch im Haushalt nicht nachzuvollziehen und für keinen Bürger und keine Bürgerin einsichtig“, so Köhler. Als Beispiel verwies er auf die so genannte E.on-Spende: Der Stromanbieter hatte 20 Millionen Euro an die Stadtgemeinde gezahlt, die Großteils per Senatsbeschluss über die „Bremer Versorgungs und Verkehrsgesellschaft (BVV)“ an die International University of Bremen weitergeleitet wurden – ohne Genehmigung durchs Parlament.

Für die Landesregierung bewertete Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos) das GmbH-Modell: Es habe „Erfolge gebracht“, dürfe aber „kein Dogma werden“. Natürlich sei Flexibilisierung das Ziel der Ausgründungen „und nicht, die Gesellschaften der Kontrolle zu entziehen“. Dabei räumte er ein, besonders in Fragen der Sondervermögen müsse man „noch zu einem vernünftigen Berichtswesen kommen“. bes