tabubrüche

Herzog ruckt die CDU

„Man schreibt da erst mal alles hinein in so einen Entwurf, was so ventiliert wird, streichen kann man immer noch“, so begründete Roman Herzog, warum die nach ihm benannte Kommission nun doch nicht den Schutz der Ehe aus dem Grundgesetz streichen will. Das hatte Herzog, der Ex-Verfassungsrichter, in seinen ersten Entwurf des Berichts geschrieben: Viel mehr als die Ehe wolle man doch die Kinder privilegieren.

Und das in der CDU. Sofort standen sämtliche Kirchenpolitiker vor der Tür: Die heilige Ehe bleibt gefälligst tabu! Dabei hatte Herzogs Vorschlag System: In der Rentenversicherung sollen nicht nur drei, sondern sechs Kindererziehungsjahre vom Staat ausgeglichen werden. Die Witwenrente für Kinderlose werde dafür abgeschmolzen. Bisher war die Witwenrente der Union heilig, als Grund schob sie gerne die Verfassung vor. Herzog wollte hier also gründlich aufräumen. Nun gibt es zwar noch den Rentenvorschlag, aber vom Grundgesetz ist keine Rede mehr. Kein Ruck in der CDU. OES