Ausnahme Kopftuch

Integrationsbeauftragter will Entscheidung über Kopftuch den Schulen überlassen. Körting dagegen

Der Berliner Integrationsbeauftrage Günter Piening hat für das vom Senat geplante „Kopftuchgesetz“ Ausnahmeregelungen gefordert. „Wir brauchen eine Öffnungsklausel, die den Schulen eigene Entscheidungen zugesteht“, sagte Piening gestern. So könnten Schulkonferenzen abweichende Regelungen finden und Kopftücher bei muslimischen Lehrerinnen zulassen. Die Berliner Innenverwaltung nannte die Vorschläge „undenkbar“. Entweder widersprächen Kopftücher dem Neutralitätsgebot oder nicht. Allerdings sei zu erwarten, dass in dieser Frage noch Gerichte angerufen würden.

Die Verwaltung will in acht bis zehn Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, der Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Schulunterricht verbietet. Wie diese geplante „Ergänzung des Landesbeamtengesetzes“ genau formuliert sein wird, stehe aber noch nicht fest, sagte der Sprecher von Innensenator Ehrhart Körting, Peter Fleischmann.

Piening zeigte sich „überrascht über das schnelle Vorpreschen“ des rot-roten Senats. „Ich würde mir eine nachdenklichere Stimmung und eine längere Debatte wünschen.“ Der Islam dürfe nicht unter den Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt werden. Diese Ansicht gehe an der Realität vorbei und setze verheerende integrationspolitische Signale. DPA