: Lukrative Tätigkeit als Strohmann
Zeugen bestätigen im Untersuchungsausschuss: Freund von Wirtschaftsminister Clement bekam dubiose Aufträge
DÜSSELDORF taz ■ Bundessuperminister Wolfgang Clement (SPD) wird wortkarg. „Das ist alles geklärt“, lässt er einen Sprecher schlicht mitteilen. Doch in Düsseldorf widmet sich ein Untersuchungsausschuss des Landtages den Amtsgeschäften von Clement, als er noch NRW-Ministerpräsident war. Gestern begann die Zeugenvernehmung.
Es geht um Misswirtschaft bei landeseigenen Gesellschaften und um die dubiose Rolle des Clement-Kumpels Christian Langer. Der Verdacht: Filzwirtschaft. Nach einem Bericht des Landesrechnungshofes hat der Duzfreund des SPD-Granden immer wieder ohne gültige Ausschreibungen Aufträge von den Landesgesellschaften in Millionenhöhe bekommen. Spendierfreudig war etwa die „Projekt Ruhr GmbH“, die Fördergelder für das Ruhrgebiet verwaltet.
Auch bei der Anmietung der neuen Staatskanzlei im so genannten Stadttor war Langer involviert. Wie ein Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss bestätigte, habe der Clement-Intimus als „Strohmann“ den Mietvertrag eingefädelt. Allerdings habe Langer dafür vom Land kein Geld bekommen, obwohl er auf eine Bezahlung gedrängt habe, sagte Rolf Krähmer, Gruppenleiter des Finanzministeriums. „Uns war schlicht keine Leistung ersichtlich, wofür wir Geld hätten zahlen müssen.“
Tatsächlich hat der Spezi des Superministers auf Umwegen abkassiert. Zum Beispiel bei der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW). Nach einer internen Aufstellung der landeseigenen GmbH hat Langer ohne ordentliche Ausschreibung Aufträge in Höhe von rund acht Millionen Euro eingestrichen. So hat er zum Beispiel 1.000 Euro kassiert für die Erstellung einer Computerdatei. Im Aufsichtsrat der GfW saß als Vertreter des Finanzministeriums Rolf Krähmer und nickte die Aufträge ab.
Auch beim Stadttor kam Langer anscheinend auf seine Kosten, nachdem das Finanzministerium eine direkte Bezahlung abgelehnt hatte. In einem Schreiben vom 29. Oktober 1998 bestätigt der Vermieter des Stadttores gegenüber Clements Staatskanzlei, dass ein Sonderhonorar in Höhe von 600.000 Euro netto mit einem Architekturbüro vereinbart wurde, mit dem Langer partnerschaftlich verbandelt war. Der Vermieter erklärte weiter, das Architektenteam wäre „im Auftrag der Staatskanzlei tätig“. Aus den Verträgen zur Anmietung der Staatskanzlei ergibt sich, dass der Vermieter höhere Planungskosten dem Land in Rechnung stellen durfte.
DAVID SCHRAVEN
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