in kürze AUSWEIS & SCHLÜSSEL WEG : Versicherung zahlt
Wer seinen Ausweis und seine Schlüssel zusammen in einer Tasche transportiert, verhält sich nicht grob fahrlässig. Darum muss die Hausratversicherung auch zahlen, wenn beides gestohlen und dann in die Wohnung eingebrochen wird, urteilte das Landgericht Berlin laut der Zeitschrift Finanztest. (Az.: 7 O 386/03) (ap)