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Archiv-Artikel

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In dem Prozess gegen den wegen Korruption angeklagten Ex-Bau-Abteilungsleiter Gottfried Zantke bestätigte das Gutachten die Anklage

Bremen taz ■ Im Zantke-Prozess wurde gestern das mehrfach verschobene und mit Spannung erwartete Gutachten des Bau-Sachverständigen Lothar Müller vorgestellt. Vor Gericht angeklagt ist der ehemalige Abteilungsleiter im Bauressort, Gottfried Zantke – und zwar wegen Bestechung in besonders schwerem Fall.

Zu klären war die Frage, welchen finanziellen Wert die Umbau-Maßnahmen an Zantkes Privathaus haben, mit denen ohne weitere Ausschreibung allein die Firma Zechbau beauftragt war. Der Angeklagte bezahlte dafür einen Festpreis von 500.000 Mark – und erhielt „außergewöhnlich schnell“ eine „überdurchschnittliche Bauqualität“, wie Müller resümierte. Für diese Leistung hätte Zantke fast die doppelte Summe in Rechnung gestellt werden müssen.

Müller, ein fast 72-jähriger ehemaliger Architekt und Uni-Professor im Ruhestand, listete Eigenleistungen der Firma Zechbau im Wert von 173.514 Mark auf. Hinzu kommen Fremdleistungen in Höhe von 763.389 Mark, die von Sub-Unternehmen erbracht wurden.

Das Gutachten bestätigt damit erst einmal die Anklage, die Zantke vorwirft, Gratisleistungen für insgesamt 230.000 Euro eingeheimst zu haben. Im Gegenzug dafür soll er Zechbau bei der Vergabe diverser öffentlicher Aufträge begünstigt haben. Dazu gehört etwa der Ausbau der Weserstadion-Ostkurve. Ein Verdacht, der vor Gericht weitere Nahrung erhielt: So wurden Baumaterialien für mehr als 23.000 Mark zwar in Zantkes Haus in der Mathildenstraße verbaut, die Rechnung jedoch auf „Ostkurve Weser-Stadion“ ausgestellt. Zu diesem Ergebnis war schon die Kripo gekommen.

Müllers Gutachten basiert auf einer Überprüfung aller Rechnungen und Leistungen der Handwerker. Vor Gericht hatte er ein jedes Mal die selbe Frage zu beantworten: War der dafür verlangte Preis angemessen? Um dies zu beantworten, hat Müller die Kosten anhand von Vergleichsdaten neu kalkuliert. An dieser Stelle scheiden sich freilich die Geister. So vertrat Zantkes Verteidiger, Professor Reinhold Schlotauer, die Ansicht, dass die Gesamtsumme aller vom Gutachter errechneten Fremdleistungen „um mehr als 100 Prozent überhöht“ sei. So sei weder die baukonjunkturelle Lage berücksichtigt worden, noch die preislichen Unterschiede zwischen dem billigen Bremen und einem teuren Pflaster wie München.

Wenn es nach Müller gegangen wäre, hätte Zantke jedoch schon die Baugenehmigung nicht ohne weiteres erteilt werden dürfen. Die von ihm eingereichten Unterlagen umrissen nur einen „Bauwunsch“, sagt Müller. Hier hätte lediglich eine „planerische Fiktion“ bestanden – ohne verbale Baubeschreibung, ohne Kostenschätzung. Erteilt wurde die Genehmigung dennoch. Jan Zier