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Bessere Kontrolle

Das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertragerlaubt tiefe Einblicke in das Atomprogramm eines Landes

WIEN afp ■ Das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag dient der Verbesserung des Sicherheitskontrollsystems der IAEA. Es wurde 1997 erarbeitet. Durch eine Ausweitung der Informationspflicht auch auf Forschung und Industrie soll der Behörde ein Einblick in die Atomprogramme der einzelnen Staaten ermöglicht werden. Außerdem ermöglichen erweiterte Zutrittsrechte für IAEA-Inspektoren, die Informationen wirksamer zu überprüfen.

Zweck des Systems ist es, die missbräuchliche Verwendung ziviler Atomprogramme für militärische Zwecke wirksamer zu verhindern, indem heimliche Aktivitäten in diesem Bereich so rechtzeitig aufgedeckt werden, dass möglichst früh wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können.

Die IAEA-Sicherheitskontrolle im Rahmen des Atomwaffensperrvertrags beschränkt sich auf Atomanlagen und Orte, wo Kernmaterial gelagert oder verwendet wird, sowie auf die Erstellung einer Bilanz des Atommaterials. Im Zuge des Zusatzprotokolls können weitere wesentliche Informationen erfasst werden. Dies sind unter anderem Aktivitäten zur Behandlung und Beseitigung radioaktiver Abfälle, Export und Import strategischer Güter im Atombereich sowie Planungen für künftige Nuklearprogramme.

In diesen Bereichen sind entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit die IAEA mittels „kurzfristig“ (zwischen 2 und 24 Stunden zuvor) angekündigten Inspektionen überprüfen kann. Nach Angaben der IAEA erhöht das Zusatzprotokoll zwar die Kontrollmöglichkeiten erheblich, eine „hundertprozentige Sicherheitsgarantie“ könne es jedoch nicht geben. Von den 188 Unterzeichnerstaaten des Atomwaffensperrvertrags haben 74 ein Zusatzprotokoll unterzeichnet, aber nur 35 bislang ratifiziert.

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