Zwei Katzen sind genug des Guten

Lüneburg dpa ■ Katzenfreunde dürfen auch in dörflichen Wohngebieten höchstens zwei frei herumlaufende Tiere halten. Das hat gestern die 4. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg in einem Berufungsverfahren entschieden. Ein tierliebendes Ehepaar aus Echem im Kreis Lüneburg muss jetzt eine ihrer drei Katzen weggeben oder einsperren. Ein Nachbar hatte gegen deren Haltung und das Füttern von weiteren Tieren geklagt und bekam Recht. Die Tierfreunde wollen jetzt Verfassungsbeschwerde einlegen (AZ: 4 S 48/04).