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Archiv-Artikel

DAS TAZ-MODELL: GEBÜHREN JA, ABER UNTER STUDI-KONTROLLE

Grundlage des taz-Modells ist die studentische Selbstverwaltung: Denn es gibt nur einen Fall, bei dem die negativen Effekte von Studiengebühren kontrollierbar sind – wenn die StudentInnen sie selbst steuern. Sie garantieren die soziale Gestaltung, reservieren die Gebühren für „studentisches Lernen“ – und retten sie vor den Finanzministern. Per Bundesgesetz wird eine Mindesthöhe der Gebühr festgelegt. Die genaue Höhe der Gebühren handeln Hochschule und Studierendenschaft aus. Diese verabschieden eine Gebührenordnung – was die kümmerliche Wahlbeteiligung an Unis (zwischen 7 und 17 Prozent) anhebt. Die Verwaltung übernehmen professionelle Organisationen. Banken erheben die Gebühren, ein studentisches „Gebührenmanagement“ beobachtet deren Entwicklung und setzt sie gezielt zur Verbesserung der Unis ein – in Tutorenprogramme oder die didaktische Fortbildung von Professoren. Studierende, die nicht sofort zahlen, erhalten ein Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die auch Stipendien vergibt. Zum Thema Studiengebühren veranstaltet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 9. 11. eine Anhörung. Anschließend wollen die Richter darüber befinden, ob das von Rot-Grün 1998 verabschiedete Verbot allgemeiner Studiengebühren mit dem Grundgesetz vereinbar ist. TAZ FOTO: PERKOVIC/LAIF