: „Märtyer-Telefonat“ als Beweis
Laut einem abgehörten Telefongespräch soll Anführer der islamistischen al-Tawhid zu Selbstmordanschlag in Deutschland bereit gewesen sein. Prozess geht zu Ende
DÜSSELDORF ap ■ Im ersten Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrorzelle al-Tawhid in Deutschland wurden gestern abschließende Beweismittel vorgelegt. Nach einem vom Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling verlesenen „Märtyrer-Telefonat“ hat sich der mutmaßliche Anführer der deutschen Al-Tawhid-Zelle, Abu D., im Oktober 2001 zu einem Selbstmordanschlag in Deutschland bereit erklärt.
Abu D. bot demnach dem internationalen Führer der Bewegung einen Anschlag unter Einsatz seines Lebens an: „Wenn du mir den Tod befiehlst, dann töte ich“, sagte Abu D. während des vom Verfassungsschutz aufgezeichneten Gesprächs. Nach diesem Telefonat hatte das Bundeskriminalamt die Ermittlungen aufgenommen.
Der Prozess neigt sich nach 28 Verhandlungstagen seinem Ende zu. Das Oberlandesgericht schloss die Beweisaufnahme gegen Shadi Moh’d Mustafa Abdalla ab. Die Plädoyers sollen am Mittwoch nächster Woche beginnen, das Urteil ist für den 26. November angekündigt.
Abdalla werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, geplante Terroranschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen und Passfälschungen zur Last gelegt. Das Gericht führte zudem die Protokolle von weiteren 15 abgehörten Telefongesprächen in das Verfahren ein. Weil einige Passagen vom Bundesinnenministerium gesperrt worden waren, durfte das Gericht die Protokolle nur unvollständig verlesen.