: RAUCHEN BIS ZUM DEUTSCHEN GERICHT
Wer raucht, ist selbst schuld an den gesundheitlichen Folgen. Zu dieser Einsicht muss nun der kranke Raucher Wolfgang Heine kommen. Das Landgericht Arnsberg wies gestern seine Schadenersatzklage gegen den Tabakkonzern Reemtsma ab.
Grund der Klage: Heine raucht seit seinem 17. Lebensjahr Zigaretten der Marke Ernte 23. Auch nach einem Herzinfarkt sei es ihm nicht gelungen, aufzuhören. Sein Vorwurf: Reemtsma habe Sucht fördernde Stoffe beigemischt und wider besseres Wissen nicht vor den Folgen des Rauchens gewarnt. Seine Forderung: 213.400 Euro. Das Gericht: Raucher seien für ihr Tun selbst verantwortlich.