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Archiv-Artikel

Halbe muss braunen Mob dulden

Oberverwaltungsgericht weist Polizeibeschwerde gegen Neonazi-Aufmarsch zurück

FRANKFURT (ODER)/HALBE epd ■ Der Neonazi-Aufmarsch an der größten deutschen Kriegsgräberstätte im brandenburgischen Halbe kann heute laut Gerichtsbeschluss stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder wies gestern eine Beschwerde des Frankfurter Polizeipräsidiums gegen die Aufhebung des Verbots zurück. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Verstöße gegen den Widmungszweck des Friedhofs und eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung seien nicht gegeben, hieß es von Gerichtsseite zur Begründung (AZ: 4 B 317/04).

Die Polizei kann nun keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Durchsetzung des Verbots einlegen. Mit einem Großaufgebot von 1.600 Beamten will sie Gewalttätigkeiten bei dem Neonazi-Aufmarsch am Vortag des Volkstrauertages verhindern. Ziel sei, den Aufzug unter dem Motto „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten“ mit 600 bis 800 erwarteten Anhängern der rechten Szene von den drei Gegendemos mit 2.500 angekündigten Teilnehmern „konsequent zu trennen“. Im Einsatz seien neben brandenburgischen Beamten auch Einheiten aus Bayern, Berlin und Hessen sowie vom Bundesgrenzschutz. Das Polizeipräsidium hatte versucht, den Neonazi-Aufmarsch zu verbieten, und zugleich vorsorglich Auflagen erteilt. Angemeldet wurde der Aufmarsch von dem Rechtsextremisten Lars Jacobs.