Fehlende Informationen

betr.: „Trautes Heim? Pack es ein!“ (Die Eigenheimzulage soll halbiert werden), tazzwei vom 24. 11. 03

Zum Thema informiert die taz uns Leser im Kasten „Mein Eigenheim“ über die Eigenheimzulage. Informationswert: null!

Der jährliche Staatszuschuss für Hauskauf und -bau beträgt nicht 11,5 Millionen Euro, sondern 11,5 Milliarden Euro. Die Zulage bemisst sich nicht am Einkommen, sondern an den Anschaffungskosten (beim Hauskauf) oder an den Herstellungskosten (beim Bau). Für Renovierungen wird die Zulage überhaupt nicht ausgezahlt! Die Zulage beträgt maximal 1.278 Euro (beim Kauf) oder 2.556 Euro (beim Bau) und wird acht Jahre lang gezahlt, allerdings nur solange das Haus oder auch die Eigentumswohnung selbst bewohnt und nicht vermietet, verkauft oder verschenkt wird. Außerdem erhöht sich die Jahreszulage um jährlich 767 Euro für jedes Kind, allerdings nur solange es Kindergeld gibt. Verdient das Kind im dritten Jahr selbst, fällt auch die Kinderzulage danach weg.

Richtig ist, dass Gutverdiener keinen Anspruch auf Zulage haben. Die Verdienstgrenzen beziehen sich allerdings nicht auf ein Jahr, sondern viel ungünstiger auf zwei zusammenhängende Jahre. Maßgebend ist nicht das Einkommen, sondern der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Liegen diese in zwei Jahren zusammen (!) über 81.807 Euro (Alleinstehende) oder über 163.614 Euro (Eheleute), dann gibt es (zunächst) keine Zulage. Was kaum jemand weiß: Wird die Grenze später etwa durch Arbeitslosigkeit unterschritten, gibt es die Zulage doch noch, allerdings nur noch für den verbliebenen Zulagenzeitraum. Die Verdienstgrenzen erhöhen sich – diese Information fehlt völlig – für jedes Kind mit Kindergeldanspruch äußerst günstig um 30.678 Euro. JÜRGEN LANGE, Steuerberater, Falkensee