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Archiv-Artikel

MOORBURG-PROTEST Recht auf Notwehrrecht

Innenbehörde am Johanneswall.

Es ist eigentlich ein Bagatellverfahren mit dem sich das Amtsgericht zu befassen hatte. Zwei Klimacamp-Aktivisten hatten einer Polizeidirektive nicht Folge geleistet und die Region des geplanten Vattenfall-Kohlekraftwerks nicht verlassen. Dafür haben sie ein Bußgeldbescheid von 135 Euro bekommen.

Doch das Verfahren birgt juristischen wie politischen Zündstoff. Daher ist es auch richtig, dass die Klimacamper so hartnäckig sind. Und diesmal hat es geklappt. Die Amtsrichterin hat die Ereignisse des Abends des 20. August vorigen Jahres genau unter die Lupe genommen und herausgefunden, dass der Verstoß gegen das Versammlungsgesetz nicht auf Seiten der Klimaschützer gelegen hat, sondern voll zu Lasten der Polizei geht. Das ist bedeutsam, weil es in der Rechtsliteratur durchaus eine qualifizierte Debatte gibt, ob es nicht ein Notwehrrecht gegen offensichtlich rechtswidriges Polizeihandeln gibt, das selbst für Laien erkennbar ist.

Der Drahtzieher sitzt also in der

Es sei aber auch daran erinnert, dass die Polizei nicht losgelöst agiert hat. CDU-Innensenator Christoph Ahlhaus hatte just an diesem Tag die Parole ausgeben, gegen das Antira-und Klimacamp ohne Pardon vorzugehen, nachdem es im Bezirksamt-Nord zu Demolierungen gekommen war. Der Drahtzieher des rechtswidrigen Handelns sitzt also in der Innenbehörde am Johanneswall. KAI VON APPEN