: Pfahls kommt nach Deutschland
Der Exstaatssekretär bittet um Auslieferung aus dem Pariser Gefängnis aufgrund von unzumutbaren Haftbedingungen. Pfahls’ Aussage vor Gericht unsicher, so der Anwalt
AUGSBURG taz ■ Der in Frankreich inhaftierte Holger Pfahls (CSU), Exstaatssekretär im Verteidigungsministerium, hat sich nach einem ausführlichen Gespräch mit seinem deutschen Anwalt bereit erklärt, sich doch an Deutschland ausliefern zu lassen. Seine französischen Anwälte hatten ihm hingegen empfohlen, Rechtsmittel gegen eine Auslieferungsentscheidung des Pariser Berufungsgerichts einzulegen. Das Augsburger Landgericht will Pfahls wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung voraussichtlich bereits im Januar den Prozess machen.
Der heute 61-jährige Pfahls war fünf Jahre lang von Zielfahndern des Bundeskriminalamts auf der ganzen Welt gesucht worden. Am 13. Juli wurde er in Paris festgenommen. Seither sitzt er im dortigen Santé-Gefängnis. „Die unhaltbaren und unzumutbaren Haftbedingungen in diesem Gefängnis und sein Gesundheitszustand, der derzeit ständig schlechter wird“, seien der Grund dafür, dass Pfahls auf Rechtsmittel verzichte, sagte sein Anwalt Volker Hoffmann der taz.
Ob Holger Pfahls im Prozess vor den Augsburger Richtern aussagen wird oder die Angaben zu den angeklagten Straftaten verweigert, lasse sich im Moment noch nicht sagen, meinte sein Anwalt.
Wie so viele andere soll auch Pfahls vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber Millionen-Schmiergelder bekommen haben – für ein Fuchs-Spürpanzer-Geschäft mit Saudi-Arabien. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, 1,94 Millionen Euro auf Schweizer Rubrikkonten erhalten und nicht versteuert zu haben.
Der in Kanada lebende Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber sagte, er sehe nach einer BGH-Entscheidung von vergangener Woche gute Chancen für Holger Pfahls. Der BGH hatte nämlich das Augsburger Urteil gegen zwei Ex-Thyssen-Manager teilweise aufgehoben, weil die Geldzuflüsse auf deren Schweizer Rubrikkonten nicht zweifelsfrei nachgewiesen seien. Auch sie sollen im Zusammenhang mit dem Fuchs-Panzergeschäft von Schreiber Geld bekommen haben. „Wenn man Herrn Pfahls einen Geldzufluss nicht nachweisen kann, dann kann man bei ihm auch nicht mehr von Bestechung reden“, kommentiert Schreiber das BGH-Urteil.KLAUS WITTMANN