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Archiv-Artikel

Neue Grenzen für das Altersgeld

Nicht nur Lebensversicherungen werden ab 2005 besteuert: Gesetzesänderungen bei Geldanlagen und Altersvorsorge werden ebenso wirksam. Verträge können noch bis zum 31. Dezember zu alten Konditionen abgeschlossen werden

von Salvio Incorvaia

Versicherer, Anlageberater und Fondsanbieter buhlen auch in NRW am Ende des Jahres um neue Kunden. Neben der Besteuerung von Lebensversicherungen gelten ab 2005 Gesetzesänderungen bei Geldanlagen – zudem wird eine weitere Zusatzrente eingeführt.

„Wir erwarten durch die Einführung der ‚Rürup-Rente‘ neue Impulse für den Versicherungsmarkt“, sagt Gabriele Hoffmann vom Zentralverband der Versicherungswirtschaft. Insgesamt werde Vieles durch die neuen Gesetzesregelungen unkomplizierter. Durch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Renten seien den Varianten der Altersvorsorge jetzt keine Grenzen mehr gesetzt.

Bei der Rürup-Rente sind die Prämien steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt 60 Prozent als Sonderausgaben an. Bis 2025 steigt der Satz auf 100 Prozent und der Freibetrag auf 20.000 Euro an. Das Geld darf erst ab dem 60. Lebensjahr als lebenslange Monatszahlung ausgeschüttet werden. Diese Zusatzrente ist nicht vererbbar, übertragbar, beleihbar oder veräußerbar. Somit ist die Rürup-Rente die private Variante der staatlichen Zusatzrente.

Ihre völlige Steuerfreiheit verlieren dagegen die ab 2005 neu abgeschlossenen Lebensversicherungen. Verbraucherschützer raten zur Vorsicht bei übereilten Handeln: „Niemand muss am Ende des Jahres in Schlussverkaufspanik verfallen. Eine Risikolebensversicherung ist oftmals sinnvoller“, rät Mechthild Winkelmann, Sprecherin der Verbraucherzentrale in NRW. Denn was nützten die Steuervorteile bei schlechten Vertragskonditionen? Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es zudem sehr viele Abbrüche bei den Lebensversicherungen.

Ab dem kommenden Jahr werden diese nun zur Hälfte besteuert. Dabei muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Sind die Bedingungen nicht erfüllt, werden Auszahlungssumme abzüglich der Beitragssumme versteuert.

Neuerungen gibt es auch bei der Riester-Rente: So steigt der Sockelbeitrag des Verbrauchers auf 60 Euro jährlich. Künftig können zu Beginn der Auszahlungsphase 30 statt 20 Prozent des angesparten Kapitals ohne Verlust der Fördergelder entnommen werden. Versicherer können ab 2005 die Verwaltungskosten über die ersten fünf Jahre der Vertragsdauer verteilen, nicht mehr wie bisher über zehn. Die Versicherungen müssen zudem jetzt offen legen, inwieweit ethische, soziale und ökonomische Belange in der Anlage berücksichtigt sind. Verwaltungskosten, eingesparte Beiträge und Erträge müssen ebenso veröffentlicht werden.

Vorteile gibt es auch für die Versicherten: Sie müssen Änderungen beim Einkommen nicht mehr mitteilen. Der Arbeitnehmer kann nun einen einmaligen Dauerzulage-Antrag stellen.

Auch die betriebliche Altersvorsorge ändert sich. Ab 2005 gelten branchenweit einheitliche Regelungen: Die beim Arbeitgeber angehäuften Beiträge und Erträge können nun zu einem anderen Unternehmen mitgenommen werden. Diese können auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen werden, oder der neue Arbeitgeber führt den alten Vertrag weiter. Beiträge in Direktversicherungen, Pensionskassen- und Fonds bleiben in Höhe von bis zu vier Prozent des Bruttoeinkommens und bis zu Beträgen von 1.800 Euro steuerlich absetzbar. Dafür werden die ausgezahlten Betriebsrenten voll versteuert. „Die neue Regelung ist für den Arbeitnehmer flexibler geworden“, sagt Andreas Schmidt, Sozialpolitik-Experte des DGB in NRW. Doch leider gelte dies nur für neu abgeschlossene Verträge und nicht mehr für die existierenden der Belegschaften.

Unklar ist dagegen noch die Zukunft der staatlichen Eigenheimzulage, die acht Jahre für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum gewährt wird. Die rot-grüne Bundesregierung plant deren Abschaffung zugunsten von Bildungsinvestitionen. Doch die Streichung wurde vorerst vom CDU/FDP dominierten Bundesrat verhindert. Nun muss die Gesetzesvorlage in den Vermittlungsausschuss.

Der Verband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer in NRW, „Haus und Grund“, mahnt vorschnelle Häuslebauer zur Vorsicht: „Jetzt übereilt zu handeln, wäre unklug“, sagt Olaf Schneider, Verbandsdirektor in NRW. „Selbst wenn die Eigenheimzulage wegfallen sollte, könnten als Reaktion die Preise in der Baubranche entsprechend fallen. Wir raten vor überhasteten Entscheidungen ab, die später bereut werden könnten.“

Auf das Eigenheim als Altersvorsorge setzt hingegen der Verband „Fairsicherungsläden“ in NRW. Der Verbund kundenorientierter, unabhängiger Anlageberater rät: „Ab dem nächsten Jahr sollte neben der Altersvorsorge auf ausgewogene Investmentfonds gesetzt werden“, sagt Volker Fleing vom Verband ‚Fairsicherung‘.