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Archiv-Artikel

Diskriminierer bekommt Recht

Von NAW

Wuppertal taz/dpa ■ Der Personalmanager einer Wülfrather Kosmetikfirma verlor seinen Arbeitsplatz, weil er gegen den Willen seines Geschäftsführers türkische Migrantinnen einstellen wollte. Der Manager war zunächst fristlos gekündigt worden und klagte. Das Arbeitsgericht in Wuppertal wies am vergangenen Mittwoch seine Klage ab und erklärte eine fristgerechte Kündigung für zulässig.

Der Geschäftsführer hatte sein Einstellungsverbot für Türkinnen damit gerechtfertigt, dass er mehrfach von Angehörigen seiner türkischen Arbeitnehmerinnen bedroht worden sei. Sein Personalmanager hatte sich widersetzt und begründete seinen Ungehorsam mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes und seinem Gewissen. Vor Gericht berief er sich auf die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie der EU. Auf diese könne sich der Kläger aber nicht berufen, so das Gericht. Die Richtlinie sei noch nicht in deutsches Recht umgesetzt.

NAW