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Archiv-Artikel

Pflicht zu Deutschkursen

Kabinett beschließt Verordnung für Integrationskurse für Zuwanderer. Bund trägt Hauptteil der Finanzierung

BERLIN epd ■ Das Bundeskabinett hat gestern die Regelungen für Integrationskurse für Ausländer beschlossen. Neuzuwanderer haben von Januar an erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kurs, teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Das Angebot umfasst einen Deutschkurs mit 600 Stunden und einen Orientierungskurs mit 30 Stunden.

In dem Orientierungskurs sollen die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte Deutschlands vermittelt werden. Das Bundesamt für Migration in Nürnberg gestaltet die Kurse und soll ein ausreichendes Angebot im Bundesgebiet gewährleisten. Erstmals werden Zuwanderer und Spätaussiedler gemeinsam unterrichtet. Zur Finanzierung der Kurse stellt der Bund 2005 208 Millionen Euro zur Verfügung. Von den Gesamtkosten sollen die Kursteilnehmer 30 bis 50 Millionen Euro aufbringen. Wie viel ein Ausländer zahlen muss, richtet sich auch nach seinem Einkommen. Ausländer, die sich dem Kurs entziehen, müssen mit Sanktionen bis zum Entzug der Aufenthaltserlaubnis rechnen.

Zudem sollen jährlich rund 50.000 bereits in Deutschland lebende Ausländer an den Integrationskursen teilnehmen. Die Versäumnisse der Vergangenheit seien damit allerdings nicht vollständig ausgeräumt, sagte Innenminister Otto Schily (SPD). Die Länder beteiligten sich zwar nicht an der Finanzierung der Kurse, hätten aber zugesagt, die kursbegleitende Kinderbetreuung und andere Angebote für die nachholende Integration sicherzustellen. Damit übernähmen sie eine große Verantwortung.