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Archiv-Artikel

Parlamentarier mit Nebentätigkeiten

Abgeordnete des Düsseldorfer Landtags erhalten eine zu versteuernde Grunddiät von 4.800 Euro. Dazu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von 1.200 Euro. Weitere 2.300 Euro können monatlich an Fahrtkosten und Aufwandspauschalen geltend gemacht werden.

Nebentätigkeiten sind Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landesparlaments wie ihren Kollegen im Bundestag nicht untersagt – sie müssen lediglich im Handbuch des Landtags veröffentlicht werden. Angegeben werden müssen unselbstständige wie selbstständige Tätigkeiten ebenso wie freiberufliche Arbeit. Auch anderes bezahltes und ehrenamtliches Engagement muss genannt werden, ebenso wie Spenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr.

Transparenz schafft das aber nur bedingt: Die Höhe der Bezüge muss nicht veröffentlicht werden – ebenso wenig wie jede genaue Beschreibung der Nebentätigkeit.