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Archiv-Artikel

gesetzesmisere Ohne Sinn und Verstand

Nein. Eine Richterschelte ist unangebracht, so wohlfeil sie auch wäre. Jedoch gibt es keinen vernünftig zu begründenden Zweifel daran, dass Hamburgs höchstes Gericht in aller Seriosität und Fachkompetenz das interpretierte, was seine Aufgabe ist: Hamburgs Verfassung. Und wenn dabei am Montag herauskommt, dass Volksbegehren – wie das gegen den Verkauf des LBK – Lachnummern sind, und gestern, dass die Wahl eines Bezirksamtsleiters reine Beschäftigungstherapie ist, dann ist ebendiese Verfassung in einer schlechten.

Kommentarvon SVEN-MICHAEL VEIT

Dieserhalb drängt sich die Frage auf, welche Ahnungslosen sie verfassten. Denn ebenso eindeutig wie der politische Wille, der manifestiert werden sollte, ist die Unfähigkeit, diesen juristisch unzweifelhaft aufzuschreiben.

Es war von der Bürgerschaft gewollt, dass Volksbegehren erfolgreich sein dürfen. Sonst wären sie verzichtbar. Es war gewollt, dass Bezirke ihre bezirklichen Interessen verfolgen dürfen. Sonst wären sie überflüssig. Hamburgs Verfassung aber, stellen nun die obersten aller Exegeten fest, behauptet das Gegenteil.

Bleibt zwangsläufig nur die Option der Politikerschelte. Vielleicht wollten diese in Wahrheit verhindern, was erlauben zu wollen sie behaupteten. Und erließen deshalb Gesetze, die ihre wahre Absicht verschleiern. Das wäre, höflich ausgedrückt, arglistige Täuschung. Oder sie waren schlicht zu dumm, ordentliche Gesetze zu machen.

Zur Erhärtung des Verdachts auf Bösartigkeit indes reichen die Indizien nicht. Mithin handelt es sich um Pfusch.