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Archiv-Artikel

Gnadenfrist für Mahmud?

Nach dem Auslaufen der Duldung soll der deutsch-libanesische Jugendliche Mahmud Fakhro nicht unmittelbar abgeschoben werden. SPD fordert CDU-Innensenator auf, seinen Ermessensspielraum zu nutzen. Grüne verlangen Härtefallkommission

Bremen taz ■ Der gestrige Bericht der taz über den 18 Jahre alt gewordenen Libanesen Mahmud Fakhro hat ein breites Echo gefunden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen forderte den Innensenator auf, von seinem Ermessensspielraum Gebrauch zu machen und die Entscheidung der Ausländerbehörde zu überprüfen. Fakhro soll abgeschoben werden, weil seine Eltern vor 16 Jahren bei seiner Einreise auch für ihn einen falschen Pass besorgt hatten. Er ist in Deutschland aufgewachsen, spricht fließend Deutsch, aber kein Türkisch, und würde demnächst eine kaufmännische Lehre anfangen – wenn ihm die Ausländerbehörde das nicht untersagen würde.

„Nach allem, was wir wissen, hat sich dieser junge Mann voll in die Gesellschaft integriert. Dann wäre es ein Gebot der Humanität, ihn nicht auszuweisen“, erklärte Böhrnsen. „Ich appelliere an Innensenator Thomas Röwekamp (CDU), seinen Ermessensspielraum zu nutzen und dafür zu sorgen, dass Mahmud seine Ausbildung ohne Angst beginnen kann. Ich möchte daran erinnern, dass in ähnlichen Fällen bei jungen Menschen bereits von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht wurde, und ich gehe davon aus, dass das auch diesmal so sein wird. Wir plädieren immer für eine Einzelfallprüfung – nur junge Leute, die sich gut integriert haben und nicht strafrechtlich aufgefallen sind, sollen bleiben dürfen. Mahmud scheint ein gutes Beispiel für so einen Fall zu sein, zumal er sich auch selbst sozial engagiert hat.“

Eine offizielle Stellungnahme Röwekamps gab es gestern dazu nicht. Der Sprecher des Innenressorts, Markus Beyer, verwies einerseits darauf, dass sich Jugendliche nach der gültigen Rechtsprechung Bremer Gerichte im Asylverfahren das Verhalten ihrer Eltern zurechnen lassen müssten. Allerdings sei die Abschiebung von Mahmud Fakhro nicht automatisch angesetzt, wenn am 20. Dezember die Duldung auslaufe. Wenn es einen Antrag im Petitionsausschuss gebe, werde der Innensenator dazu Stellung nehmen.

Auch in der CDU ist der Fall nicht unumstritten. Wolfgang Erfurth, Fraktionssprecher der CDU im Beirat Osterholz, hat seinen Namen unter die Solidaritäts-Liste für Mahmud Fakhro gesetzt. „Grundsätzlich finde ich die verschärfte Gesetzgebung richtig“, meinte er, „aber es muss Möglichkeiten für Ausnahmen geben. Mahmud wäre so ein Ausnahmefall. Es erscheint mir plausibel, dass er hier bleiben will, denn er hat Deutsch gelernt und ist hier erzogen worden.“ Erfurth will den Fall heute auch im Beirat Osterholz vorbringen.

Dagmar Lill, die Migrationsbeauftragte, meinte: „Mahmud wurde in Deutschland sozialisiert, er kennt nichts anderes – da ist es unzumutbar, ihn in die Türkei zu schicken.“

Für den Grünen-Politiker Matthias Güldner ist Mahmuds Fall „ein klassisches Beispiel dafür, dass wir eine Härtefallkommission brauchen, um solche Einzelfälle zu prüfen. Der junge Mann gehört hierher, weil er hier aufgewachsen sowie voll integriert und engagiert ist.“ Eine Abschiebung in die Türkei wäre völlig unangemessen. In der Bürgerschaft gebe es bereits eine parteiübergreifende Mehrheit für die Härtefallkommission, ist Güldner überzeugt. „Ich glaube, dass die CDU ihre Blockade dagegen nicht mehr lange aufrecht erhalten kann.“

Ulrike Schröder / kawe