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Archiv-Artikel

Keine Wiederkehr des Kalifen

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Abschiebung von Metin Kaplan. Drohung von Folter in türkischer Haft kein triftiger Grund für Bleiberecht

LEIPZIG dpa/afp ■ Die Abschiebung von Islamistenführer Metin Kaplan in die Türkei war rechtmäßig. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dem 52-Jährigen stand kein Abschiebungsschutz zu, urteilte der 1. Senat. Das Rechtssystem in der Türkei biete die Möglichkeit, sich gegen mögliche Menschenrechtsverletzungen zu wehren, so die Begründung. Der selbst ernannte Kalif von Köln war nach jahrelangem juristischem Tauziehen im Oktober überraschend in die Türkei abgeschoben worden und sitzt dort seitdem in Haft. Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht konnte er ungeachtet dessen weiter führen.

In dem Rechtsstreit geht es um eine Entscheidung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom September 2002, wonach einer Abschiebung Kaplans in die Türkei ausländerrechtlich nichts im Wege stand. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte diese Entscheidung bestätigt. Kaplan selbst legte gegen dieses Urteil Revision in Leipzig ein und machte geltend, er habe in der Türkei Folter und unmenschliche Behandlung zu befürchten. Auch könne er dort wegen einer Erkrankung nicht angemessen medizinisch behandelt werden.

Der Prozessbevollmächtigte des Bundes, Kay Hailbronner, entgegnete, dass es in der Türkei keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Land die Grundsätze der Menschenrechtskonvention beharrlich missachte.

Die Vizevorsitzende des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, hatte in der Verhandlung klar gemacht, dass das Folterverbot im Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor Abschiebung schützen könne, wenn Folter drohe. Zugleich verwies sie darauf, dass auch im Fall von Kaplan Beschwerde etwa über die Haftbedingungen beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden könne.

Kaplan, Exführer der 2001 verbotenen Islamistenorganisation Kalifatsstaat, muss sich in der Türkei ab dem 20. Dezember wegen des Vorwurfs vor Gericht verantworten, er habe einen Umsturz gegen die verfassungsmäßige Ordnung geplant. Ihm droht lebenslange Haft. In Deutschland saß Kaplan wegen des Mordaufrufs an einem Rivalen vier Jahre im Gefängnis.