: Minijobber ohne Kassenzwang
KASSEL dpa ■ Mehr als hunderttausend freiwillig Versicherte können von ihrer Krankenkasse nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu viel gezahlte Beiträge in Millionenhöhe zurückfordern. Laut BSG müssen freiwillig Versicherte bei einer geringfügigen Beschäftigung auf ihr Arbeitsentgelt seit April 1999 keine Krankenversicherungsbeiträge mehr entrichten. Hierfür habe der Arbeitgeber bereits einen Pauschalbetrag gezahlt. Diese Regelung gelte auch für die neuen Minijobs. Freiwillig Versicherte müssen zu viel gezahlte Beiträge für 1999 bis Jahresende zurückfordern, da die Kassen nur vier Jahre lang eine Rückerstattungspflicht haben (AZ.: B 12 KR 25/03 R).