: Klausel soll kommen
Länder stützen Berlin bei Streit um die Hauptstadtklausel. Entscheidung fällt voraussichtlich heute Abend
Es klingt nach Entscheidungsschlacht. Um doch noch eine vollständige Hauptstadtklausel ins Grundgesetz zu bekommen, will der Regierende Bürgermeister alles versuchen – „zu Wasser, zu Lande und in der Luft, hätte ich beinahe gesagt“, tönte Klaus Wowereit (SPD). Die Entscheidung fällt höchstwahrscheinlich heute in der Sitzung der Förderalismuskommission, die voraussichtlich bis in die Nacht tagen wird. Nach Senatsangaben sagten die Ministerpräsidenten jetzt Berlin ihre Unterstützung zu. Senatssprecher Michael Donnermeyer bemühte dennoch weiteres Kampf-Vokabular, um die Erwartungen zu dämpfen: „Das ist hilfreich, aber noch nicht kriegsentscheidend.“
Am Montag hatten die Chefs der Föderalismuskommission, SPD-Fraktionschef Franz Müntefering und der bayerischer Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), überraschend die längst abgesegnete Hauptstadtklausel kastriert. Der entscheidende Satz: „Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes“, fiel weg. Der jetzt noch für Artikel 22 des Grundgesetzes vorgesehene Text besagt bloß, dass Berlin deutsche Hauptstadt ist und dass ein Bundesgesetz alles weitere regeln soll. Bleibt es bei dieser Fassung, bricht eine Hoffnung auf die Berliner Haushaltsentlastung zusammen.
Die Grundgesetzänderung sollte Basis dafür sein, weitere Kosten auf den Bund abwälzen zu können. Berlins Schulden sind auf über 55 Milliarden Euro angestiegen.
Hat Berlin heute keinen Erfolg, wäre dies schon das zweite Scheitern im Klauselstreit. Die ursprünglich von Wowereit geforderte Formulierung ging viel weiter. Sie sah vor, dass dem Land alle hauptstadtbedingten Sonderbelastungen bezahlt werden. In der Föderalismuskommission einigte man sich schließlich auf den jetzt gestrichenen Satz.
Schon im damaligen Streit ließ sich gut erkennen, welche Bedeutung die Grundgesetzveränderung hat. Nein, nein, die Verfassungsklage auf Finanzhilfe sei nicht gefährdet, wenn die Hauptstadtklausel nicht wie gedacht komme, versucht ein Sprecher der Finanzverwaltung des Senats abzuwiegeln – um dann einzuräumen, dass die Klausel „sicher nützlich“ wäre. SPD-Fraktions- und Landeschef Michael Müller versuchte damals bereits, die Sache klein zu reden: Er hielt es für „letzten Endes zweitrangig“, ob die Sache direkt in der Verfassung oder in einem ergänzenden Gesetz geregelt wird.
STEFAN ALBERTI