Rechtswidrige Novelle

GAL hält geplante Änderung der Volksgesetzgebung für nicht verfassungsgemäß und droht dem Senat mit Klage

Die vom Senat geplante Änderung des Volksabstimmungsgesetzes verstößt gegen die Hamburger Verfassung. Zu dieser Aussage kommt die GAL-Bürgerschaftsfraktion aufgrund eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Danach darf das Gesetz die in der Landesverfassung festgelegten Regeln zwar präzisieren, nicht aber umstoßen. Genau das aber tut nach Auffassung des Juristen Holger Schwemer die Senatsnovelle, die ursprünglich schon am 7. Dezember in der Bürgerschaft behandelt werden sollte.

So widerspreche die darin enthaltene Auflage, dass jede Volksinitiative ein Finanzierungskonzept für ihre Vorschläge entwickeln müsse, der verfassungsrechtlichen Gleichrangigkeit von Gesetzen, die durch die Bürgerschaft und durch Volksentscheide beschlossen wurden. Denn das Hamburger Parlament muss bei von ihm abgesegneten Vorhaben keine Deckungsvorschläge mitliefern.

Auch die Vorgabe, dass die Stimmen für ein Volksbegehren nicht mehr auf der Straße gesammelt, sondern nur noch in den Bezirksämtern abgegeben werden dürfen, unterhöhlt laut Schwemmer geltendes Recht. Der klarste Verfassungsbruch aber sei, dass Volksentscheide nicht mehr – wie bislang üblich – an Wahltagen stattfinden dürfen. Diese Möglichkeit sehe die Hamburger Verfassung eindeutig vor.

Nach Informationen des GAL-Abgeordneten Farid Müller hat auch der Senat die rechtliche Fragwürdigkeit seines Entwurfes inzwischen erkannt und deshalb auf die lange Bank geschoben. Müller forderte die Landesregierung auf, ihre „Pläne zur Einschränkung der Volksgesetzgebung fallen zu lassen“, um der Stadt einen „sinnlosen Verfassungsstreit vor Gericht zu ersparen“. Marco Carini