Gericht schlägt Vergleich in Sachen Lehman vor

ANLEGER-PROZESS Im ersten Hamburger Verfahren um den Verkauf von Lehman-Zertifikaten vertagt das Landgericht die Entscheidung. Beteiligte Sparkasse legt neue Informationen über Gewinnmarge vor

Bei einem ersten Vergleichsvorschlag war noch von 30 Prozent die Rede

Das Landgericht Hamburg hat die Entscheidung im Prozess zwischen der Hamburger Sparkasse (Haspa) und einem Lehman-Geschädigten vertagt. Gleichzeitig schlug das Gericht erneut einen Vergleich zwischen den Parteien vor. Der Kläger, ein 64-jähriger früherer Lehrer, hatte im Dezember 2006 Lehman-Zertifikate im Wert von 10.000 Euro gekauft. Nachdem diese nach der Insolvenz der Bank wertlos geworden waren und die Haspa eine Entschädigung ablehnte, zog er vor Gericht.

Das vertagte gestern die Entscheidung, weil die Haspa Ende vergangener Woche dem Gericht erstmals Informationen über die Gewinnmarge beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten zukommen ließ: die liegt bei 4,8 Prozent – der Anwalt des Klägers, Ulrich Husack, hatte rund acht Prozent angenommen. Husack beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Bankberater ihre Kunden über hauseigene Provisionen informieren müssen. Dies gilt nach Husacks Ansicht auch für Gewinnmargen, die die Haspa erzielte, indem sie die Zertifikate im Eigengeschäft kaufte, um sie dann teurer an ihre Kunden weiterzuverkaufen. Zudem wirft Husack der Sparkasse vor, seinen Mandanten nicht darauf hingewiesen zu haben, dass die Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen.

Richter Martin Tonner sagte am Dienstag, dass das Gericht durchaus eine Pflichtverletzung der Haspa annehme. Zugleich könne die Tatsache, dass der Kläger von verfügbaren 40.000 Euro nur 10.000 in Lehman-Zertifikate investierte, dafür sprechen, dass er bereit gewesen sei, ein erhöhtes Risiko einzugehen. Für einen Vergleich schlug er vor, dass die Haspa die Hälfte des entstandenen Verlusts sowie die Rechtsanwaltskosten übernehmen solle. Bei einem ersten Vergleichsvorschlag war noch von 30 Prozent der Summe die Rede gewesen.

Eine Sprecherin der Haspa sagte, man werden die Möglichkeit prüfen. Bislang hat die Bank rund 1.000 Käufer von Lehman-Zertifikaten entschädigt. Dies sei überwiegend bei Kunden „in gesundheitlich oder finanziell schwierigen Verhältnissen“ geschehen. Bei rund 250 Kunden habe man Beratungsfehler nicht ausschließen können. FRIEDERIKE GRÄFF