: DER GESETZENTWURF
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgern den Zugang zu Daten der Bundesverwaltung erleichtern und somit die Recherchemöglichkeiten über Korruption und Amtsmissbrauch verbessern. Es sieht vor, dass Akten bei Behörden für jedermann frei einsichtig gemacht werden müssen – auch wenn keine persönliche Betroffenheit nachgewiesen werden kann. Journalisten- und Bürgerrechtsverbände kritisieren allerdings, dass der bisherige Entwurf, den die Koalitionsfraktionen am vergangenen Freitag gegen den Willen der Bundesregierung ins Parlament eingebracht hatten, nicht weit genug gehe. Umstritten ist auch der Passus zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der auf Initiative von BDI-Chef Michael Rogowski besonders restriktiv ausgefallen sein soll: Hier dürfe Zugang „nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat“. Das dürfte in der Realität höchst selten vorkommen.
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