Kürzerer Weg zur Arbeitserlaubnis

KÖLN taz ■ Ab dem 1. Januar werden Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger von der Ausländerbehörde und nicht mehr von der Arbeitsagentur erteilt. Agenturchef Peter Welters bewertet die Änderung als „wesentliche Erleichterung für die ausländischen Mitbürger – es genügt jetzt der Gang zu einer Behörde“.

Eine Ausnahme gibt es: Bürger aus den zehn neuen ost- und mitteleuropäischen EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Arbeitserlaubnis weiterhin bei der Arbeitsagentur beantragen. PAH