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Archiv-Artikel

Schanzen-Spiele: Der Vertrag

Von knö

In einem städtebaulichen Vertrag hat das Bezirksamt Eimsbüttel 1996 mit dem Wasserturm-Käufer Ernest Joachim Storr vereinbart, welche Veranstaltungen die künftigen Hotelbetreiber im Sternschanzenpark dulden müssen. In der Präambel heißt es, dass „bisher übliche öffentliche Nutzungen des Parks gefördert und möglichst ausgeweitet werden“ sollen. Der Eigentümer des Wasserturms verpflichte sich, „genehmigungsfreie Nutzungen und genehmigte Sondernutzungen im bisherigen Umfang weder rechtlich noch tatsächlich zu behindern“. Letzteres ist in einer Liste konkretisiert worden, die Bezirksamtsleiter Jürgen Mantell (SPD) am 5. Januar 2004 im Kerngebietsausschuss vortrug. Demnach sind zu dulden: 15 Starts von Heißluftballons und 17 weitere Veranstaltungen. Das können sein: vier ganztägige Flohmärkte, drei dreiwöchige Zirkus- und Theaterveranstaltungen, zwei Konzerte, eine viertägige Folkloreveranstaltung, dreimal zweitägiges Freiluftkino bis ein Uhr nachts, zwei viertägige Sportveranstaltungen, drei ganztägige Kinder-, Spiel-, Anwohner-, Stadtteil-, Jahrestags- und Sportfeste, ein einwöchiges Jugendzeltlager, zwei Foto- oder Filmaufnahmen oder -produktionen oder zwei einwöchige politische Veranstaltungen. knö