: Nicht „glaubhaft“?
Kirchenrechtsexperte: Das Bremer Schulfach „Biblischer Geschichtsunterricht“ könne nicht von Muslimen unterrichtet werden
Bremen taz ■ In der bremischen Landesverfassung von 1947 ist statt des üblichen konfessionellen Religionsunterrichtes das Fach „Biblische Geschichte“ auf christlicher Grundlage eingeführt worden. Die Schulbehörde prüft die religionspädagogische Ausbildung, aber nicht die Konfession der LehrerInnen. Das ging 50 Jahre gut, nun gibt es immer öfter Streit. Denn heimliche und bekennende Atheisten haben die christlichen Kirchen immer geduldet, aber bei Muslimen hört der Spaß auf. Von dem Erlanger Staats- und Kirchenrechtler Christoph Link ließen sich die beiden Bremer Kirchen gutachterlich bestätigen, dass keiner der Religionspädagogik-Studierenden an der Bremer Uni, die Muslime sind, später als Lehrer „Biblische Geschichte“ unterrichten darf.
Die Bildungsbehörde wollte sich dazu gestern nicht konkret äußern, sondern erst einmal das Gutachten studieren. Bisher sind Anwärter für das Lehramt nicht nach ihrer Religionszugehörigkeit gefragt worden. Theoretisch könnte es also durchaus sein, dass in Bremen Atheisten oder Anhänger nicht-christlicher Religionen „Religionskunde“ - so heißt das Fach in der Oberstufe - unterrichten, meinte Lemkes Sprecher Rainer Gausepohl. Dass die Bremer Evangelische Kirche (BEK) bei Muslimen ein Problem hätte, ist aus früheren Diskussionen bekannt, bisher aber nie zum praktischen Problem geworden.
Die Bildungsbehörde begrüßt es allerdings, dass Muslime Religionspädagogik studieren. Denn es soll ja auch Islamkunde-Unterricht geben an bremischen Schulen - aber es gibt mit Sibel Besir nur eine entsprechend ausgebildete Lehrerin an der Schule Koblenzer Straße.
Im Studiengang Religionspädagogik an der Uni gibt es einige Muslime, sogar eine Studentin mit Kopftuch, weiß Andreas Quade, Leiter der religionspädagogischen Arbeitsstelle der BEK, aus seiner Arbeit als Lehrbeauftragter in dem Studiengang. Mit Lehrern, die sich als Atheisten verstehen, aber in einer christlichen „kulturellen Identität“ verwurzelt sind, hätte Quade keine Bauchschmerzen – es sei denn, sie agitieren gegen das Christentum. Aber Angehörige nichtchristlicher Religionen können das nicht glaubhaft unterrichten, sagt Quade.
Und dass es in Bremen um „christlichen Religionsunterricht“ geht und nicht um „vergleichende Religionskunde“, hat sich die Kirche von dem Gutachter ausdrücklich bestätigen lassen. Die „christliche Grundlegung“ des Faches, so Gutachter Link, schließe es aus, „mit einem solchen Fach hauptamtliche Lehrkräfte zu betrauen, die einer anderen Religion angehören“.
Diese Formel schließt Atheisten als Lehrkräfte nicht aus, da ja nicht eine christliche Religionszugehörigkeit gefordert wird. Für den Kirchen-Vertreter Quade kann es auch nicht um eine „Glaubensprüfung“ gehen, keine „Gesinnungsschnüffelei“, es sollen „kritische Positionen“ durchaus erlaubt sein im Religionsunterricht. Aber wenn zum Beispiel ein Religionspädagoge, der keiner Kirche zugehört, ein muslimisches Elternhaus hat und nicht in der christlichen „kulturellen Identität“ aufgewachsen ist, dann hat er eben doch Probleme. Letztlich aber sei es Sache des Staates, hier klare Regeln vorzugeben.
Klaus Wolschner