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Archiv-Artikel

Der Stimmzettel

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Damit die Wahl ihre Ordnung hat, ist das Aussehen der Stimmzettel festgelegt. „Für jede Wahlkreisbewerberin und jeden Wahlkreisbewerber sowie für jede Landesliste ist jeweils ein abgegrenztes Feld vorzusehen“, steht in Paragraf 33 der Landeswahlordnung von Schleswig-Holstein. „Die Angaben zur Erststimme sind in schwarzem Druck, die Angaben zur Zweitstimme sind in blauem Druck vorzunehmen.“ Außerdem müssen die Stimmzettel „undurchsichtig und für jeden Wahlkreis von gleicher Farbe und Beschaffenheit“ sein.

Ob es für die Stimmtäfelchen im antiken Rom ähnliche Vorschriften gab, ist nicht bekannt. Die rechts abgebildete Münze von Ende des 2. Jahrhunderts zeigt zwei Bürger, die über einen schmalen Steg zur Wahlurne schreiten. Der Steg war dazu da, die Wähler im entscheidenden Moment zu isolieren und hatte damit die Funktion einer Wahlkabine. Der römische Wahlkampf dauerte ungefähr ein Jahr. Am Wahltag standen die Kandidaten auf einer Tribüne, gut sichtbar für die Wähler. So mussten sie wenigstens einmal Standfestigkeit beweisen. wie

Lesen Sie auf der nächsten Sonderseite zur Landtagswahl: Ostküste gegen Westküste – was Schleswig-Holstein entzweit. Sie erscheint am Dienstag, 18. Januar.