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Archiv-Artikel

160.000 Euro Strafe für zu laxe Spritangaben

Autokonzern VW soll Strafe zahlen, weil er den Spritverbrauch seiner Modelle im Autohaus Berlin nicht richtig angibt

Von URB

BERLIN taz ■ Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat VW erneut wegen Verstoß gegen das Gesetz zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Neuwagen abgemahnt. An 16 Autos im repräsentativen Berliner Automobilforum sei der Spritverbrauch entweder gar nicht oder nicht, wie vorgeschrieben, „deutlich sichtbar“ angegeben, erklärte gestern Anwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt. Da der VW-Konzern bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich zu einer Vertragsstrafe von 10.000 Euro pro Fall verpflichtet hatte, wären nun 160.000 Euro fällig. VW will die Strafe nicht akzeptieren. Deshalb droht dem Konzern nun eine Klage der DUH vor dem Landgericht Braunschweig. Die DUH will eingetriebene Strafgelder in Klimaschutz investieren.

Auch BMW und DaimlerChrysler waren abgemahnt worden, hatten aber anders als VW darüber das Gespräch mit der DUH gesucht, berichtet Klinger. Beide hätten „den Mangel sofort behoben und sich bei uns bedankt“. Inzwischen hat die DUH auch in der VW-„Autostadt Wolfsburg“ Verstöße festgestellt und abgemahnt. Beim Streit zwischen VW und DUH geht es vor allem um die Frage, ob weiße Schrift auf transparenten Folien, wie VW sie einsetzt, dem Gesetz entspricht, das mindestens „Schwarz-Weiß-Druck“ fordert. DUH-Mitarbeiter hatten festgestellt, dass die Folien „schwer lesbar“ sind. Die Umwelthilfe forderte gestern zudem Grenzwerte für den Spritverbrauch.

URB

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