„Seelische Erhebung“ gegen die Freiheit des Konsums

VERFASSUNGSBESCHWERDE Bundesverfassungsgericht überprüft das Berliner Ladenschlussgesetz

Am 23. Juni verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die seit 2006 in Berlin erheblich ausgeweitete Sonntagsöffnung von Geschäften. Hintergrund sei die von beiden großen Kirchen vor knapp anderthalb Jahren eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Ladenschlussgesetz des Landes, teilte das Gericht Anfang Mai in Karlsruhe mit.

Im Zuge der Föderalismusreform hatten die Bundesländer die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenschlussregelung erhalten. In Berlin dürfen seitdem Geschäfte bis zu zehn Sonn- und Feiertagen im Jahr zwischen 13 und 20 Uhr geöffnet haben. In vielen anderen Bundesländern hingegen ist den Geschäften an höchstens vier Sonntagen die Sonntagsöffnung gestattet. In ihrer Verfassungsbeschwerde verweisen die evangelische Landeskirche sowie das katholische Erzbistum Berlin auf den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen im Grundgesetz sowie die institutionelle Garantie zur „seelischen Erhebung“.

Die Kirchen kritisieren, dass fast ein Fünftel aller Sonntage von der Berliner Regelung betroffen seien, auch die vier Adventssonntage. Darüber hinaus argumentieren sie, dass es keine wirksamen Sanktionen gegen Verstöße gebe. Zuwiderhandlungen könnten allenfalls mit einer geringen Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, die große Handelsketten kaum treffe. (epd) (Az.: 1 BvR 2858/07)