: Schnapsidee im Polizeidienst
Betrunkener Hamburger Polizist, der einen Taxifahrer grundlos würgte, zu Bewährungsstrafe verurteilt. Entlassung aus dem Polizeidienst steht bevor
Das Urteil bedeutet das Ende seiner Karriere. Wegen versuchter schwerer Nötigung und Körperverletzung im Amt wurde der Hamburger Polizist Sven S. gestern vom Amtsgericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Da der 33-Jährige noch Polizist auf Probe ist, gilt seine Übernahme in den Polizeidienst und in das Beamtenverhältnis als ausgeschlossen. Bereits vor der Verhandlung war er vom Dienst suspendiert worden. „Sie werden ihr Leben neu ordnen müssen“, gibt ihm die Vorsitzende Richterin Margrit Glogau-Urban mit auf den Weg.
Es sei eine „Schnapsidee“ gewesen, so die Richterin, mit der Sven S. sich seine berufliche Zukunft nahm. Nach Aussagen der vernommenen Zeugen stieg der Beschuldigte am frühen Morgen des 17. Juni 2004 nach ausgiebiger Zechtour gemeinsam mit einer Bekannten stark angetrunken in ein Taxi ein, um sich nach Hause chauffieren zu lassen. Sein Blutalkoholwert liegt zu diesem Zeitpunkt zwischen 2,2 und 2,5 Promille. Doch die Tour nach Harburg endet schon am Fuße des Michel. Bereits nach wenigen Metern fängt Sven S. grundlos Streit mit dem Taxifahrer an, will dessen Lizenz sehen.
Der aus Ostafrika stammende Mann verweigert dies. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hält der Polizist dem Fahrer seinen Dienstausweis unter die Nase und fordert diesen auf, ihm die Autoschlüssel auszuhändigen. Als der Chauffeur auch dies verweigert, nimmt Sven S. den Fahrer von hinten in den Würgegriff und verletzt ihn dabei leicht. Anschließend rufen beide unabhängig voneinander die Polizei, die kurz darauf erscheint. Dem vernehmenden Beamten begründet der Betrunkene laut Polizeiprotokoll seinen Übergriff mit den Worten: „Schwarze muss man doch kontrollieren.“
Im Verfahren zeigt sich Sven S. reumütig, entschuldigt sich glaubhaft und bietet von sich aus Schmerzensgeld und Schadensersatz an. An den Vorfall will er sich aufgrund seiner Trunkenheit nicht mehr im Detail erinnern können. Er berichtet freimütig von seinen privaten Schwierigkeiten und davon, dass er sich wegen seiner Alkoholprobleme – die ihm kurz zuvor schon den Führerschein gekostet haben – in eine Gesprächstherapie begeben hat. Doch alle Reue kommt zu spät.
Für Staatsanwalt und Gericht steht am Ende der Verhandlung fest: Mit der Präsentation seines Polizeiausweises habe sich der 33-jährige in den Dienst versetzt, als Polizist gehandelt. Trotz erheblichen Alkoholkonsums könne nicht von einer stark verminderten Schuldfähigkeit die Rede sein; allenfalls sei seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Positiv bewertet die Richterin, dass der Angeklagte seine „erhebliche Suchtproblematik konkret angegangen ist“. Nun wird sich der gelernte Optiker auch noch einen neuen Job suchen müssen. Marco Carini