: Inkompatibel: SPD und Grüne
ABGEORDNETENRECHT Weniger Privilegien sollen die Bremer Parlamentarier bekommen. Doch die SPD besteht auf Ausnahme-Regelungen für öffentlich Bedienstete
Björn Tschöpe, SPD
VON EIKEN BRUHN
„Sonderregelungen für Abgeordnete beseitigen“ will die rot-grüne Koalition und hat sich auf einige Punkte verständigt, in denen das Abgeordnetenrecht geändert werden soll. Kein Sterbegeld mehr, kein Übergangsgeld nach Ausscheiden aus dem Parlament und kein früherer Zahlungsbeginn der Altersvorsorge als bei „Normalsterblichen“.
Uneins ist man sich in der Frage, ob grundsätzlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des öffentlichen Dienstes für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit die Arbeit ruhen lassen müssen. Der Hintergrund: Parlamentarier sollen sich als Angehörige der Exekutive und der Legislative nicht selbst kontrollieren. Weil die bremische Bürgerschaft ein „Teilzeitparlament“ ist, bekommen Lehrer, Polizisten und Verwaltungsangestellte zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung von 2.510 Euro ein halbes Gehalt weiter bezahlt.
Dass dies zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft innerhalb der Bürgerschaft führt, hat jetzt noch einmal ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Bremischen Bürgerschaft bestätigt. Die so genannte Inkompatibilitätsregelung in Bremen sei „ausgesprochen streng“, heißt es darin. Es sei beispielsweise „nicht ersichtlich“, wie jemand, der in Bremen wohnt und an einer Universität eines anderen Bundeslands beschäftigt ist, „durch eine Wahl in die bremische Bürgerschaft in einen Interessenkonflikt“ geraten könnte.
In diesem Punkt immerhin sind sich Grüne und SPD einig. Björn Tschöpe, innenpolitischer Sprecher der SPD, sagt, er könne sich gut vorstellen, in anderen Bundesländern öffentlich Beschäftigte auszunehmen. Vier Abgeordnete sind davon derzeit betroffen. Für denkbar hält er auch, an Bremer Hochschulen Bedienstete auszunehmen. Doch schon bei Lehrern und Lehrerinnen ist für ihn Schluss. „Die müssten sich dann bei Schulreformen ihren eigenen Arbeitsplatz gestalten“, sagt Tschöpe. Die Grünen sehen dies anders. „Dann würden eben die Befangenheitsregelungen stärker greifen“, sagt deren Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner. Wenn es nach den Grünen ginge, dann würden auch in den Behörden nur noch leitende Beamte unter die Inkompatibilitätsregelung fallen. Erstrebenswert sei dies nicht zuletzt, um Kosten zu sparen.
Einig sind sich die Grünen mit der CDU, die der SPD Klientel-Politik unterstellt. Von 17 in Bremens öffentlichem Dienst beschäftigten Abgeordneten ist ein Drittel aufseiten der SPD-Fraktion zu finden. Ändern wollen die Christdemokraten auch die derzeit großzügige Altersvorsorgeregelung. Die Fraktion schlägt vor, diese auf ein privates Modell umzustellen – was eine zusätzliche Zahlung an die Abgeordneten bedeuten würde. Sowohl SPD als auch Grüne, die solchen Überlegungen laut Güldner grundsätzlich offen gegenüber stehen, sind skeptisch, ob dies letztendlich zu einer Kostenersparnis führen wird. „Das darf ja nicht noch teurer werden, als es ohnehin schon ist“, so Güldner.
Aus demselben Grund will auch keine Fraktion am Prinzip des Teilzeitparlaments rütteln. „Das ginge nur, wenn man gleichzeitig die Abgeordnetenzahl drastisch verringern würde.“ Im Juni befasst sich der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft wieder mit dem Thema.
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