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Archiv-Artikel

EIN GESTÄNDNIS, DAS KEINS WAR

Von BERG

Die Tat: In der Nacht zum 2. Februar 2001 wurde der Münchner Steuerberater Hartmut Hagen auf seinem Grundstück getötet.

Das Urteil: Als Täter wird der Schauspieler Günther Kaufmann verurteilt, der aus Fassbinder-Filmen und Krimis bekannt ist. Das Motiv fanden die Richter in den Schulden, die Kaufmann und seine inzwischen an Krebs gestorbene Frau Alexandra bei Hagen hatten. Kaufmann war geständig – allerdings mit den im Protokoll festgehaltenen Worten: „Sie bekommen jetzt ein Geständnis von jemandem, der es nicht war.“ Auch konnte Kaufmann weder Tat noch Tatort genau beschreiben. Dass sich seine Fingerabdrücke in Hagens Wohnung fanden, ist erklärbar: Der Schauspieler kam dort öfter zu Besuch, hat zwei Monate vor dem Verbrechen wochenlang das Haus gehütet. Das störte Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter wenig. Das Urteil im November 2002: 15 Jahre Haft.

Die Wende: Zehn Monate später meldete sich bei der Berliner Polizei eine Frau und gab an, ihr Lebensgefährte habe den Steuerberater zusammen mit zwei Komplizen getötet – im Auftrag von Kaufmanns Frau Alexandra. Die drei gestanden und wurden verurteilt. Kaufmann widerrief sein Geständnis und kam im November 2003 frei. Das Wiederaufnahmeverfahren soll jetzt klären, ob und wenn ja, wie Kaufmann in den Tod des Steuerberaters verwickelt ist. BERG