: DIE ZUSTÄNDIGEN
Für Berufskrankheiten gilt: Entschädigungen und Renten bezahlt die Unfallversicherung. Der Träger derselben sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind nach Branchen organisiert, ihre Gremien mit Arbeitervertretern und Unternehmern besetzt. Der Beitrag von 1,3 Prozent der Lohnsumme eines Betriebes wird zu 100 Prozent von den Firmen bezahlt (bei den Krankenkassen löhnen Betrieb und Arbeiter bislang je die Hälfte). Für die derzeit 68 anerkannten Berufskrankheiten werden dabei nur 16 Prozent der Einnahmen ausgegeben, den Löwenanteil machen Kosten für die ebenfalls versicherten Arbeits- und Wegeunfälle aus (www.hvbg.de). Im Schnitt wird nur nach jeder 13. Verdachtsanzeige auf eine Berufskrankheit eine Rente bezahlt. Bei Chemiekrankheiten liegt die Quote noch niedriger.