piwik no script img

BGH ZU UNERLAUBTEM PARKENKundenparkplätze: Abschleppen erlaubt

KARLSRUHE | Wer mit seinem Auto unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Magdeburg zurückgewiesen. Der Fußballfan hatte im April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz abgestellt, um Zigaretten zu kaufen und danach ins benachbarte Fußballstadion zu gehen. Sein Wagen wurde abgeschleppt und er muss die 150 Euro für das Abschleppen zahlen. (dpa)

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen