Ein Auge auf Billigjobs

Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften nur mit Zustimmung des Betriebsrates. CDU will sie Fahrräder bewachen lassen

Den Betriebsräten kommt nach Ansicht des Gewerkschaftsbundes (DGB) Hamburg eine „besondere Rolle“ bei der Vergabe von Billigjobs an Langzeitarbeitslose zu. Dem DGB zufolge müssen in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern die Räte der Einstellung von Leuten für einen Euro die Stunde zustimmen. Obwohl sie nicht in einem „klassischen Arbeitsverhältnis“ stehen, so der DGB, „liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung vor“. Auch das Hamburger Personalamt weist in einem Rundschreiben darauf hin. Der DGB fordert die Betriebsräte auf, ihr Recht „mutig einzusetzen“, um Missbrauch zu verhindern.

Das Hartz IV-Gesetz erlaubt dem Staat, Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu Billigarbeit zu zwingen. Zwar soll diese „zusätzlich“, gemeinnützig und qualifizierend sein. Die Gewerkschaften befürchten aber Lohndumping und Verdrängung regulärer Stellen. „Betriebsräte können am besten beurteilen, ob die Arbeitsgelegenheiten Stellen verdrängen, die mit tariflich beschäftigten Kollegen besetzt waren“, so DGB-Chef Erhard Pumm. Sei dies der Fall, könnte die Einstellung abgelehnt werden, da sie gegen das Gesetz verstoße.

Unterdessen schlägt die CDU-Fraktion im Bezirk Nord vor, Ein-Euro-Jobber zur Bewachung von an U- und S-Bahnhöfen abgestellten Fahrrädern einzusetzen. Diese „Maßnahme zur Stärkung des Radverkehrs“ lasse sich „ausbauen, etwa durch die Reparatur oder Pflege von Fahrrädern“.

„Das ist reine Beschäftigungstherapie“, kritisiert Petra Lafferentz vom Beschäftigungsträger Alraune. Mit den anderen rund 20 Hamburger Beschäftigungsträgern hat Alraune einen Brief an Arbeitsagentur und Wirtschaftsbehörde geschrieben. Darin fordern sie, mindestens die Hälfte der geplanten 9.200 Ein-Euro-Jobs Trägern mit eigenen Betriebsstätten und Arbeitsanleitern vorzubehalten. Zur Überwachung der Zusätzlichkeit der Jobs sei eine Schiedsstelle vonnöten. Eva Weikert