: Doppelbelegung menschenwürdig
KARLSRUHE dpa ■ Häftlinge, die längere Zeit zu zweit in einer Einzelzelle sitzen müssen, haben nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen, so ein Beschluss des OLG Karlsruhe. Die Unterbringung eines Gefangenen von März bis Juni 2004 in einer doppelt belegten Neun-Quadratmeter-Zelle sei mit der Menschenwürde vereinbar gewesen – vor allem deshalb, weil der Raum über eine abgetrennte Toilette verfüge. Das Landgericht Karlsruhe hatte dem Gefangenen zwar eine Einzelzelle zugestanden. Darauf hat er laut Strafvollzugsgesetz einen Anspruch. Seine weiter gehende Klage auf Feststellung einer menschenunwürdigen Unterbringung – Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch – wiesen Landgericht und OLG jedoch ab.