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Archiv-Artikel

Diener Horstmann

betr.: Der NRW-Energieminister und das Dinslakener TrinkwasserDer Direktor des Bergwerks Walsum beziffert die Menge Steinkohle, die bei entsprechender Genehmigung noch bis Anfang 2009 in der Mommniederung gefördert werden könnte, mit 3,5 - 4,0 Millionen Tonnen. Diese 3,5 -4 Millionen Tonnen stellen den Beitrag zur Energiesicherheit dar, dem unter anderem die Qualität des Dinslakener Trinkwassers für immer geopfert werden soll. Haben sich Politiker wie unser Energieminister Horstmann jemals Gedanken gemacht, wie lächerlich klein diese Steinkohlemenge im Vergleich zum Verbrauch ist. Minister heißt bekanntlich auf deutsch Diener und ich frage mich, wie Diener Horstmann zur Auffassung kommen kann, dass diese Steinkohlenmenge – gefördert innerhalb von 3,5 Jahren – einen Beitrag zur Energiesicherheit leistet. Der Beitrag den die DSK und ihre Vorläufergesellschaften zur Energiesicherheit in den letzten 35 Jahren geleistet hat, wurde zwar in all diesen Jahren nicht benötigt, hat jedoch bis jetzt unzählige Milliarden an Mark und Euro verschlungen und unter anderem am Niederrhein dazu geführt, dass riesige abflusslose Polder entstanden sind. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft der Beitrag der DSK zur Energiesicherheit in Deutschland bedeutungslos sein wird, mit absoluter Sicherheit kann davon ausgegangen werden, dass die Steinkohlemenge die durch weiteren Abbau unter der Mommniederung hervorgehen könnte, für die Energiesicherheit Deutschlands ohne Belang wäre. Davon völlig unbeeindruckt will Diener Horstmann die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf nunmehr anweisen, die für den weiteren Abbau erforderlichen Genehmigungen zu erteilen. Wessen Diener ist Axel Horstmann eigentlich?Es ist bedauerlich, dass eine Beendigung dieses unsinnigen Kohleabbaus unter einem Trinkwasser- und Naturschutzgebiet zum Verlust von Arbeitsplätzen führt, die Betroffenen sollten sich jedoch fragen, warum ihr Arbeitgeber gerade dort Abbau im Raubbau betreiben möchte, wo Trinkwasser, Deichsicherheit und Naturschutz extrem betroffen sind. Im übrigen ist jedem Bergbaubeschäftigten, der seine Tätigkeit nach 1965 aufgenommen hat bekannt, dass er für ein auf Kosten der Steuerzahler künstlich am Leben gehaltenes Unternehmen tätig ist und dass ihm bei Verlust seines Arbeitsplatzes wesentlich günstigere Rahmenbedingungen zu Lasten der Steuerzahler eingeräumt werden als anderen Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die von ihren Arbeitgebern freigesetzt werden. [...]Bei vorurteilsfreier Betrachtensweise kann man nicht umhin festzustellen, dass der bisherige und vor allem der weitere Abbau von Steinkohle in der Mommniederung [...] einen beträchtlichen Gemeinschaden darstellt, welcher nicht durch das Bundesberggesetz gedeckt ist.

Heinz Smegal, Dinslaken

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