: Selbstbestimmung in Sicht
PFLEGE Kieler Landtag will mit einem neuen Gesetz die Bevormundung von Bedürftigen beenden
Weg vom Fürsorgegedanken, hin zu mehr Selbstbestimmung: Das ist der Sinn des Pflegegesetzbuches 2, das der Kieler Landtag am Donnerstag beschlossen hat. Unter anderem erleichtert das Gesetz, Pflege-WGs einzurichten – etwa für Demenzkranke. Hier sind die Pflegebedürftigen Mieter und wählen – selbst oder durch einen Betreuer – den ambulanten Pflegedienst.
Darüber hinaus regelt das Gesetz auch die Kontrolle und Selbstbestimmung in Tagestreffs und klassischen Heimen. Es unterscheidet nicht mehr zwischen älteren Pflegebedürftigen und jüngeren Behinderten. Schutz dürfe nicht „Abhängigkeit, Einschränkung und möglicherweise Bevormundung bedeuten“, fasste Jutta Schümann (SPD) in der Landtagsdebatte die Intention der Novelle zusammen. Der SSW-Abgeordnete Lars Harms lobte eine „mutige Reform des Heimgesetzes“.
Der Landtag musste ein eigenes Gesetz beschließen, weil die Heimaufsicht seit der Föderalismusreform Ländersache ist. Weiterhin geht es dem Gesetz um Beratungsangebote – und um mehr Transparenz: So sollen Pflegeeinrichtungen ihre Angebote in verständlicher Form im Internet veröffentlichen. Außerdem sollen neue Zertifikate für betreutes Wohnen eingeführt werden. EST