in kürze GEKLAUTES LEHRER-HANDY
: Land haftet nicht

Wenn Lehrern in der Schule während des Unterrichts ihr Handy gestohlen wird, haben sie keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Land. Ein Handy sei Privatsache und zur Dienstausübung nicht erforderlich, entschied das Lüneburger OVerwG und hob ein anders lautendes Urteil des VerwG Lüneburg auf (Az.: 2 LA 827/04). (dpa)